
Also
mal ganz ehrlich, so habe ich mir nach neun anstrengenden Tagen Consumenta (siehe Foto), die
Rückkehr an den Schreibtisch nicht vorgestellt. Ganz oben auf dem Stapel
der Unterlagen, die sich während der Messezeit angesammelt hatten, lag
eine Abmahnung. Eine ganz frische Bestellerin unseres Newsletters, hat sich daran gestört, dass die Anmeldung nicht im sog. Double-Opt-In-(
http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-in) Verfahren erfolgt ist und eine Anwaltskanzlei in Berlin beauftragt von uns eine Unterlassungserklärung einzufordern.
Double-Opt-In
bedeutet, dass zusätzlich zur Eintragung der Mailadresse eines
potenziellen Empfänger, auch noch dessen explizite Zustimmung einzuholen
ist. Praktisch geschieht das üblicherweise dadurch, dass nach der
ersten Anmeldung über das Formular auf einer Webseite, eine Mail an den
Empfänger geschickt wird. In dieser Mail stehen neben Informationen zum
Newsletter auch ein Link, der vom Empfänger angeklickt werden muss,
bevor seine Mailadresse in den Verteiler endgültig aufgenommen werden
darf. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand gegen seinen Willen
Newsletter erhält, etwa weil seine Mailadresse unbefugt von anderen
eingetragen wurde oder schlicht massenweise gekauft wurden und das ist auch nicht verkehrt.
.
Nun
müssen wir ganz ehrlich zugeben, dass die Anmeldung zum
Möbelmacher-Newsletter tatsächlich ohne Double-Opt-In möglich ist. Nicht
aus bösem Willen, sondern weil wir unser
Newsletter-System, das wir seit 10 Jahren nutzen komplett umstellen wollten. Insofern
könnte man die Abmahnung einfach als Warnschuss sehen und die dafür
fälligen rund 360€ unter Lehrgeld verbuchen. Trotzdem ist es ärgerlich,
weil sie uns ausgerechnet auf den letzten Drücker erwischt, sind wir
doch seit Anfang Oktober dabei unseren Newsletter schrittweise umzubauen.
Denn die beiden letzten Ausgaben sahen nicht nur anders aus, wir haben damit auch die technische Basis gewechselt. Anstatt
den Newsletter wie bisher von unserem Webserver verschicken zu lassen,
übernimmt das jetzt Cleverreach, ein Dienstleister, der auf den Versand
von Newsletter spezialisiert ist. Ausschlaggebend für den Wechsel war
auch, dass damit relativ einfach das Double-Opt-In-Verfahren umsetzen
konnten.
Nachdem
sich mein Frust gelegt hatte, habe ich mir das Anwaltsschreiben noch
einmal genauer angesehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die verärgerte
Newsletterempfängerin aus Rinteln im Weserbergland stammt (scheint ein Seniorenwohnhiem zu sein), die
beauftragte Anwaltskanzlei ihren Stein in Berlin hat, dazwischen liegen
etwa 340 km Autofahrt.
Als
nächstes habe ich mir die Logdateien unseres Webservers angesehen. Dort
finden sich, wie nicht anders zu erwarten, entsprechende Zugriffe auf
die Anmeldeseite des Newsletters. Stutzig macht aber, dass der gesamte
Besuch gerade einmal 16 Sekunden dauert. Vom ersten Seitenabruf bis zur
Bestätigung des Newsletter-Anmeldung sind es sogar nur 13 Sekunden. Mein
erster Eindruck war, dass da jemand ziemlich genau wusste, was sie oder
er auf der Möbelmacher-Website wollte.
Den
Eindruck wird zusätzlich verstärkt, weil der Zugriff über eine
Google-Suche erfolgte. Ganz offensichtlich hat da jemand nach "möbel
newsletter" gesucht und dann in den Suchergebnissen die Anmeldeseite des
Möbelmacher-Newsletters angeklickt, die sich aktuell irgendwo auf
Seiten 5 - 7 der Ergebnisliste findet. Klickte sich da wirklich jemand
geduldig durch die Google-Ergebnisse und hat dann pronto-pronto die
Newsletter-Anmeldung ausgefüllt, ohne wenigstens noch ein bisschen auf
der Möbelmacher-Webseite zu stöbern?
Was
auch auffällt sind die Zugriffe, die zwar aus dem Mobilfunknetz kamen,
der Browserkennung nach aber mit einem PC oder Notebook erfolgten. Daran
ist für sich genommen nichts ungewöhnliches, vielleicht ist in Rinteln
ja die Breitbandanbindung im Festnetz so langsam. Im Zusammenhang mit
den anderen Beobachtungen, könnte aber leicht der Eindruck entstehen,
dass sich dahinter eine Masche verbirgt.
Apropos
Eindruck. Ich suche hier nicht nach einem Sündenbock oder will mich um
die Abmahnkosten drücken. Dass sich die Umstellungen des Newsletters und
damit die Einführung von Double-Opt-In hingezogen hat, ist meine Schuld. Aber wenn sich hinter
meinen Vermutungen tatsächlich Substanz verbirgt, dann wären von der
Masche möglicherweise noch viele andere Handwerker und Mittelständler
betroffen. Es kann einfach Sinn der Sache sein, dass man die nicht ins offene
Messer laufen lässt.
Wir
haben noch nicht entschieden, wie wir in der Sache weiter verfahren
wollen. Die Anwaltskanzlei gibt uns bis nächste Woche Zeit die
Unterlassungserklärung abzugeben. Bei der Schreinerinnung und der IHK
habe ich angefragt, ob dort eventuell ähnliche Fälle bekannt sind und Unterstützung bei einer Anwaltskanzlei aus unserem Kundenkreis gefunden.
Blogleser die etwas in der Art mitbekommen haben, können sich gerne in
den Kommentaren zu Wort melden oder mir eine Mail an
[email protected] schicken.
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